Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Verbänden ist Risiken ausgesetzt, die im schlimmsten Fall auch den eigenen Geldbeutel belasten können. Dies wissen insbesondere die Präsidiums- und Vorstandsmitglieder. Auch nach der Neuregelung des § 31 a BGB empfehlen Experten, wie HSB-Rechtsanwalt Claus Runge in seinem Beitrag „Haftung von Vorstandsmitgliedern", den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Der HSB bietet seinen Mitgliedern einen offenen Gruppenvertrag für eine Vermögensschaden-Zusatzversicherung. Der durch diesen offenen Gruppenvertrag gebotene Versicherungsschutz erweitert die bereits im Sportversicherungsvertrag des HSB enthaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Das vorliegende Angebot wurde von einem Arbeitskreis mit Beteiligung der Vereine und Verbände mit anderen Anbietern verglichen und auf dessen Empfehlung vom HSB-Hauptausschuss und vom HSB-Präsidium im November 2009 angenommen. Es besteht Versicherungsschutz sowohl für den Verein und Verband als auch die handelnden Personen.
Der Versicherungsnehmer ist der HSB. Seine Mitgliedsvereine und -verbände können diesem Gruppenvertrag individuell beitreten. Je nach Bedarf kann zwischen drei Versicherungssummen (100.000, 250.000 und 500.000 Euro) gewählt werden. Die Prämien richten sich nach den Mitgliederzahlen des Vereins oder Verbands.
Bitte beachten Sie, dass für den Beitritt zum Gruppenvertrag eine schriftliche Erklärung notwendig ist. Ein entsprechendes Formular finden Sie neben weiteren Informationen auf dieser Seite zum download. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anmeldung an Ute Schulze. Bei inhaltlichen Fragen hilft Ihnen Hanna Tietjen-Hammer gerne weiter.
Downloads zu diesem Thema
Antrag Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (232 KB)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (98 KB)
Merkblatt zum Gruppenvertrag (115 KB)
Gruppenvertrag: Beiträge (206 KB)



