Rahmenbedingungen
Bei den nach § 16 d SGB II geförderten Maßnahmen handelt es sich nicht um Arbeitsverhältnisse, sondern um Arbeitsgelegenheiten, auch bekannt unter der Bezeichnung „1-Euro-Jobs" --, Die Beschäftigten beziehen weiterhin Arbeitslosengeld II, sind über die team.arbeit.hamburg kranken- und sozialversichert, über den HSB bei der VBG unfall- und im Rahmen ihrer Tätigkeit über die ARAG-Sportversicherung haftpflichtversichert. Für ihren Einsatz im Sport erhalten die AGH-Teilnehmer/innen eine Mehraufwandspauschale. Der individuelle Förderzeitraum beträgt maximal 10 Monate. Während dieser Zeit haben sie die Gelegenheit sich beruflich weiter zu qualifizieren und/oder Praktika in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes durchzuführen.
Die auszuführenden Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Wegfallende reguläre Arbeitsplätze (z.B. Elternzeit, Rente, Kündigung) dürfen nicht durch AGHs ersetzt werden. Anderen Unternehmen entstehen durch den Einsatz von AGHs im gemeinnützigen Sport keine Wettbewerbsnachteile.
Die Teilnehmenden werden vor Ort von den haupt- bzw. ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Vereinen angeleitet und betreut. Der HSB übernimmt eine „Rund-um-Betreuung" für die Maßnahmeteilnehmer/innen und Vereine.
- Der HSB setzt die AGH-Teilnehmer/innen passgenau und wohnungsnah einem Verein ein.
- Der HSB führt mit jedem ein gründliches Profiling durch, ermittelt gemeinsam den Teilnehmer/innen vorhandene Kompetenzen sowie mögliche Qualifizierungsdefizite und organisiert individuelle Fortbildungen.
- Der HSB unterstützt die AGH-Teilnehmer/innen intensiv bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und vermittelt in den ersten Arbeitsmarkt.
- Der HSB hilft ihnen bei Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitsgelegenheit und - sofern möglich - auch bei darüber hinausgehenden Fragen.
- Der HSB unterstützt und berät die Vereine bei allen Fragen und Problemen, die in Zusammenhang mit den Arbeitsgelegenheiten entstehen.
- Der HSB übernimmt das gesamte Antragstellungsverfahren und die Abwicklung der Maßnahmen sowie ein umfangreiches Berichtwesen gegenüber team.arbeit.hamburg
- Der HSB berät die Vereine über Eingliederungszuschüsse und verhandelt ggf. mit den Jobcentern.
- Der HSB informiert die Vereine regelmäßig über neue arbeitsmarktpolitische Fördermöglichkeiten und Projekte.



